Leistungsfinanzierung
· Alle Leistungen der Krankenkasse (Behandlungspflege) rechnen wir über eine ärztliche Verordnung über „Häusliche Krankenpflege“ ab.
· Die medizinische Notwendigkeit festgestellt durch Ihren Arzt ist Voraussetzung zur Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
· Alle Leistungen die verordnet wurden müssen im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt sein.
· Leistungen, die über die Pflegestufe hinausgehen können Sie privat in Anspruch nehmen.
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können auch Leistungen über das Sozialamt beantragt werden.
· Wie ermitteln für Sie /Ihre Angehörigen den erforderlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln und organisieren im Bedarfsfall Bestellung und Auslieferung.
· Unsere umfassende Beratung und Planung der Pflege basiert auf hochqualifizierten Pflegefachkräften.
· Werden die Inhalte der Pflegeeinsätze gemeinsam mit Ihnen oder den Angehörigen besprochen, gehört dazu auch ein entsprechendes Kostenangebot.